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RIMAS GmbH
Steiermärkerstr. 3-5
D-70469 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 504 574 2-5
E-Mail: info@rimas.de

Finanzen
Telefon: +49 (0) 711 504 574 2-0

Immobilien
Telefon: +49 (0) 711 504 574 2-2

Verwaltung
Telefon: +49 (0) 711 504 574 2-4

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeine Geschäftsbedingung wurde auf deutsch verfasst. Sollte es bei der übersetzten Version im Vergleich zur deutschsprachigen Version zu Unstimmigkeiten kommen, ist stets die deutschsprachige Version ausschlaggebend.

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedene Geschäftsbereiche:

Finanzen

Register-Nr.: D-1WEX-VHN36-23
www.vermittlerregister.info

Erlaubnis
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist sowohl eine Gewerbeerlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, als auch die Tätigkeit gemäß § 34c GewO vorhanden.
Gewerbe- und Gaststättenbehörde Stuttgart
Eberhardstrasse 37
70173 Stuttgart
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart

Immobilien

Wir erhalten nur eine Provision, wenn als Folge unserer Tätigkeit ein Hauptvertrag zustande kommt. Unsere Tätigkeit besteht in einer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit.
Der Kunde hat davon auszugehen, dass wenn er sich an uns wendet, diese Leistung für Ihn provisionspflichtig ist. Eine besondere schriftliche Vereinbarung zwischen Kunde und uns ist grundsätzlich nicht erforderlich. Der Maklervertrag kommt in diesem Fall stillschweigend durch schlüssiges Handeln zustande. Ausgenommen davon ist die kostenlose Mietervermittlung an Vermieter.
Käuferprovision / zahlbar beim Kaufvertragsabschluss: 4,76 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis zahlbar vom Käufer.

Mieterprovision / zahlbar beim Mietvertragsabschluss: 2,38 Monats-Kalt-Mieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar vom Mieter.

Verkäuferprovision: individuelle Vereinbarung je nach Verkäuflichkeit und Wert der Immobilie.

Vermieterprovison: entfällt
Beim einfachen Alleinauftrag ist es dem Kunden nicht erlaubt, weitere Immobilienmakler zu beauftragen. Wir sind zur regen und intensiven Tätigkeit verpflichtet. Der Kunde darf provisionsfrei Eigengeschäfte tätigen. In diesem Falle darf eine individuelle Aufwandsentschädigung vereinbart werden. Der Kunde wird durch uns über die Abänderung der gesetzlichen Regelung aufgeklärt. Ein qualifizierter Alleinauftrag kann individuell vereinbart werden. Dabei ist es dem Kunden nicht erlaubt, weitere Immobilienmakler zu beauftragen. Wir sind zur regen und intensiven Tätigkeit verpflichtet. Der Kunde darf ferner kein Eigengeschäft tätigen. Alle Interessenten, sind an uns zu verweisen. Der Kunde wird durch uns über die Abänderung der gesetzlichen Regelung aufgeklärt.
Wir sind berechtigt für beide Vertragsparteien des Kauf- oder Mietvertrages (für den Käufer und den Verkäufer - für den Mieter und den Vermieter), provisionspflichtig tätig zu werden.
Die durch uns gemachten Angaben über die Immobilie beruhen ausschließlich auf Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer oder den Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Wir schließen die Haftung für Vermögensschäden bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit aus. Ein Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit kann durch eine individuelle Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Die von uns erteilten Objektinformationen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt. Diese Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sollten diese Informationen an einen Dritten ohne Erlaubnis weiter gegeben werden und schließt dieser den Hauptvertrag ab, so ist der Empfänger unserer Informationen zur Provisionszahlung verpflichtet.
Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit oder die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, so hat er dies uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen.
Die Provision ist fällig am Tage des Abschlusses des Kauf- bzw. Mietvertrages.
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleiben vorbehalten.
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke befinden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen keinen Einfluss. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ergänzung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.
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